Wir bringen Ordnung
in Ihre Insolvenz!
Insolvenzrecht - nothing else
„Unsere“ Insolvenzen starten bei rund € 100.000,00 und überschreiten immer öfter die Millionengrenze. Willkommen sind nicht nur Unternehmer, die mit unserer Hilfe ein Sanierungs- oder Konkursverfahren erfolgreich abschließen möchten, sondern auch Privatpersonen, deren Verbindlichkeiten oftmals aus ihrer ehemaligen unternehmerischen Tätigkeit resultieren.
Gibt es einen Konkursantrag gegen Ihr Unternehmen? Dann ist es noch nicht zu spät ein Sanierungsverfahren mit (oder ohne) Eigenverwaltung einzuleiten. Wir zeigen Ihnen, wie wir gemeinsam eine unerwünschte Konkurseröffnung verhindern können oder aber Ihr Unternehmen in eine geordnete Sanierung | Restrukturierung führen. Reden Sie mit uns. Es gibt immer eine Lösung. Garantiert.
Und wenn Sie Ihr Unternehmen endgültig schließen möchten | müssen, dies aber aufgrund der "Altlasten" nicht ganz so einfach ist, sind Sie ebenfalls bei uns genau richtig.
Wir bringen Sie zurück zum Start. Sie beginnen neu. Oft mit einem Sanierungs- oder Zahlungsplan oder im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens (“neu”: Privatkonkurs - 3 Jahre).
Vertrauen Sie uns. Wir machen unseren Job aus Leidenschaft. Und das nicht erst seit gestern, sondern seit über 20 Jahren.
#KonkursWien
#UnternehmerinNot
#Sanierungsverfahren
#Restrukturierungsverfahren
#Privatkonkurs “NEU” (3 Jahre)
Wir sind seit dem Jahr 2002 ausschließlich auf Insolvenzrecht spezialisiert - nothing else. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal und unterscheidet uns von anderen Kanzleien, die „auch“ Insolvenzrecht als eines von hunderten Spezialgebieten anbieten. Wir können garantieren, dass Sie von uns Antworten auf sämtliche Fragen zum Insolvenzrecht erhalten, insbesondere zu
Unternehmens- und Privatinsolvenz
Sanierungsverfahren (mit oder ohne Eigenverwaltung)
Abwehr von Anfechtungsansprüchen
Abwehr von Konkurseröffnungsanträgen
Sanierungs- und Zahlungs- bzw Tilgungsplan
Privatkonkurs (“neu”: 3 Jahre)
Geschäftsführerhaftung (ÖGK, FA, Magistrat)
Insolvenzentgelt (Insolvenzfonds)
Vertretung von Gläubigern
außergerichtlicher Ausgleich
Restrukturierungsverfahren
Unternehmensschließung
RK Rechtsanwälte
Bei uns werden Sie von Anfang an bis zum Abschluss immer vom selben Anwalt betreut. Dies auf Augenhöhe und auf eine Art und Weise, die auch für Nichtjuristen verständlich ist. Nur so ist eine bestmögliche Betreuung gewährleistet, die letztendlich zu einem erfolgreichen Abschluss führen wird.
Wir kennen beide Seiten. Die des gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters und die des Anwalts | Schuldnervertreters. Weil wir seit über 20 Jahren in beiden Funktionen tätig sind. Unser Netzwerk ist Ihr Erfolg.
Vertrauen Sie uns.
Es gibt immer zumindest 1 Lösung.
Und oft auch 2 😉
one-stop-lawyer | networking
In den allermeisten Fällen wird in unserer Kanzlei ein Pauschalhonorar vereinbart. Dieses umfasst alle Leistungen der Kanzlei, unabhängig davon, wie oft wir korrespondieren, telefonieren, Besprechungen innerhalb und außerhalb der Kanzlei abhalten, zu Gericht, Behörden oder Banken müssen. Das schützt Sie von Beginn an vor bösen Überraschungen am Ende und vermeidet eine Kostenexplosion, die bei Stundensätzen von mehreren hundert Euro schon bald einmal die Folge sein kann.
Die Honorarpauschale für die Erstberatung - siehe unten - beträgt brutto € 400,00 und wird dank der Fairness-Garantie zu 100 % bei einer Beauftragung unserer Kanzlei angerechnet.
Und: Wir sind mit Sicherheit nicht die billigste / günstigste Kanzlei in Wien. Das war auch nie unser Ziel. Wir wollen die beste Anwaltskanzlei im Insolvenz- und Sanierungsrecht sein - nothing else.
Honorar
Noch können wir nicht 24/7 anbieten, aber wir arbeiten daran. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter notfall@insolvenzordnung.at. Wir melden uns in Kürze.
Zu unseren Kanzleizeiten Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr, sowie Freitag 09.00 bis 14.00 Uhr erreichen Sie uns telefonisch unter +43 (1) 513 99 39 oder gerne auch unter office@insolvenzordnung.at.
Selbstverständlich bieten wir auf Wunsch auch die Möglichkeit einer Erstberatung | Besprechung über Zoom oder Microsoft Teams an.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Erreichbarkeit
Erstberatung mit Fairness-Garantie
Sie erhalten zu sämtlichen insolvenzrechtlichen Fragen verständliche Antworten im Rahmen eines intensiven Beratungsgesprächs. Auch werden Ihnen alle rechtlichen Möglichkeiten und eine Zukunftsperspektive aufgezeigt, die Ihnen | Ihrem Unternehmen wieder Mut und Hoffnung für einen Neustart geben. Aber ebenso könnte auch eine geordnete Unternehmensschließung das Ergebnis unseres Gesprächs sein. Die durchschnittliche Dauer dieser Beratung beträgt 1 Stunde. Willkommen sind nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen (Privatkonkurs). Gerne können Sie auch eine Begleitperson mitnehmen.
Selbstverständlich ist es auch möglich, uns vorab einen Fragenkatalog mit Ihren dringendsten Problemen zu übermitteln.
#KonkursWien #Sanierungsverfahren #Privatkonkursin3Jahren
Fairness-Garantie: Bei einer Beauftragung unserer Kanzlei innerhalb von 1 Monat nach dem Beratungsgespräch wird Ihnen das Erstberatungs-Honorar zu 100 % als Gutschrift angerechnet.
NEU: Auch "nach" Corona bieten wir auf Wunsch unsere Erstberatung online über Zoom oder Microsoft Teams an.
Terminvereinbarung gerne telefonisch unter +43 (1) 513 99 39 oder per E-Mail office@insolvenzordnung.at.
Erstberatung Insolvenz | Sanierung | Restrukturierung | Unternehmensschließung | Privatkonkurs
Kosten € 400,00 inklusive 20 % USt
Kontakt
RK Rechtsanwälte
RA Dr. Robert Klein
RA *coming soon*
Konzipient*in - hier könnte Ihr Name stehen, wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Dr. Sonja Ladstätter, jur. Mitarbeiterin
Sarah Budimovic, Kanzleileitung
Felix Tüchler, stud. Mitarbeiter
1010 Wien, Spiegelgasse 10 Top 7 + 7a
Telefon: +43 (1) 513 99 39
Telefax: +43 (1) 513 99 39 – 30
Email: office@insolvenzordnung.at
Kanzleizeiten
Montag bis Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 09.00 bis 14.00 Uhr - außerhalb dieser Zeiten gerne und immer nach Vereinbarung.
Verkehrsanbindung
Unsere Kanzlei befindet sich 5 Gehminuten von den U-Bahn-Stationen Stephansplatz und Karlsplatz oder der neuen Tiefgarage Neuer Markt entfernt.